§ 1 Geltungsbereich 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Flair & Fun (nachfolgend „Auftragnehmer”) und seinen Kunden. 2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. § 2 Vertragsabschluss 1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme des Angebots oder Beginn der Leistung zustande. § 3 Leistungsumfang 1. Flair & Fun bietet Wohnraumberatung, den Verkauf von Bodenbelägen sowie weitere Einrichtungs- und Renovierungsleistungen an. 2. Verlege- oder Montagearbeiten können durch qualifizierte, selbstständige Subunternehmer ausgeführt werden. 3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung Dritter zu bedienen. § 4 Preise Alle Preise verstehen sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die im Angebot genannten Preise. § 5 Zahlungsbedingungen 1. Mit Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises fällig. 2. Materialbestellungen und Terminreservierungen erfolgen grundsätzlich erst nach Eingang der Anzahlung. 3. Die Restzahlung ist unmittelbar nach Abnahme der Leistung bzw. Übergabe der Ware ohne Abzug fällig. 4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen sowie gesetzliche Mahnkosten zu berechnen. § 6 Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt sämtliche gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers. § 7 Liefer- und Ausführungszeiten 1. Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. 2. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die vereinbarten Fristen angemessen. § 8 Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde hat insbesondere: * freien Zugang zu den Arbeitsbereichen zu gewährleisten * Strom und Wasser kostenlos bereitzustellen * Möbel und Wertgegenstände rechtzeitig zu entfernen oder ausreichend zu schützen Entstehen durch fehlende Mitwirkung Verzögerungen oder Mehraufwand, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten. § 9 Untergrund und Vorarbeiten 1. Der Kunde ist für einen geeigneten Untergrund verantwortlich, soweit dessen Herstellung nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist. 2. Für verdeckte oder bei üblicher Prüfung nicht erkennbare Mängel des Untergrundes wird keine Haftung übernommen. § 10 Gewährleistung 1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. 2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel zunächst durch Nachbesserung zu beseitigen. 3. Natürliche Farb-, Struktur- oder Maßabweichungen handelsüblicher Materialien stellen keinen Mangel dar. § 11 Haftung 1. Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. § 12 Abnahme 1. Nach Fertigstellung hat der Kunde die Leistung unverzüglich abzunehmen. 2. Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn sie genutzt wird oder der Kunde trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist berechtigte Mängel geltend macht. § 13 Rücktritt und Stornierung 1. Kündigt der Kunde den Vertrag nach Auftragserteilung, können bereits entstandene Kosten sowie gesetzlich zulässige Vergütungsansprüche berechnet werden. 2. Bereits bestellte Sonderanfertigungen oder individuell beschaffte Materialien sind vom Umtausch ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. § 14 Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. § 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht 1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand. § 16 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.